Was ist die Quellensteuer?
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen in der Schweiz grundsätzlich Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht die Steuer jeden Monat direkt vom Lohn ab. Der Satz hängt vom Bruttomonatslohn und vom Tarif ab: A für Alleinstehende, B für verheiratete Alleinverdiener, C für Doppelverdiener, H für Alleinstehende mit Kindern. Dazu kommen die Anzahl Kinder und die Kirchensteuer. Der Kanton Zürich publiziert die Tarife jährlich (zh.ch Quellensteuer-Tarife), die ESTV stellt sie als Datendatei bereit (ESTV Quellensteuertarife). Unser Rechner verwendet genau diese Tarife 2026.
Die Tarife enthalten bereits Pauschalen für typische Abzüge und einen durchschnittlichen Gemeinde- und Kirchensteuerfuss. Individuelle Abzüge wie Säule 3a, PK-Einkauf oder hohe Betreuungskosten sind darin nicht berücksichtigt. Genau dafür gibt es die nachträgliche ordentliche Veranlagung.
Wer kann die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) wählen?
Quellensteuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die nicht ohnehin von Amtes wegen veranlagt werden, können einen Antrag auf NOV stellen, ohne Angabe von Gründen. Dann reichen Sie eine normale Steuererklärung ein. Die bereits abgezogene Quellensteuer wird zinslos an die ordentliche Steuer angerechnet. Typische Gründe für den Antrag nennt das Steueramt selbst: effektive Berufskosten, Weiterbildung, Einzahlungen in die 2. Säule und die Säule 3a, Kinderbetreuung, Alimente, Schuldzinsen und Spenden (Informationsblatt Quellensteuer 2026, Ziff. 13).
Die 120’000-Franken-Regel: NOV ist dann Pflicht
Beträgt Ihr Bruttolohn in einem Kalenderjahr mindestens CHF 120’000 und haben Sie Wohnsitz in der Schweiz, werden Sie obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt. Bei Ehepaaren reicht es, wenn eine Person die Schwelle erreicht. Dann gibt es nichts zu entscheiden, und die ordentliche Veranlagung bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen, auch wenn der Lohn später wieder sinkt. Der Rechner zeigt in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis statt einer Empfehlung.
Grenzgänger und Quasi-Ansässige
Wer nicht in der Schweiz wohnt, kann grundsätzlich keine NOV beantragen. Der einzige Weg ist der Status als Quasi-Ansässige/r: Mindestens 90 % der weltweiten Bruttoeinkünfte (inklusive Ehegatte) müssen in der Schweiz steuerbar sein. Auch dieser Antrag muss bis 31. März gestellt werden. Grenzgänger aus Deutschland mit täglicher Rückkehr zahlen in Zürich pauschal 4,5 % Quellensteuer (zh.ch). Für sie ist die Quellensteuer in der Regel definitiv, und der Rechner stellt keine Wahl dar, die es nicht gibt.
Frist 31. März und Unwiderruflichkeit
Der Antrag muss elektronisch über ZHservices bis 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2026 ist das der 31. März 2027. Die Frist kann nicht erstreckt werden, verspätete Anträge werden nicht behandelt. Bei Wegzug ins Ausland gilt das Abmeldedatum (zh.ch: NOV beantragen).
Wichtig: Nach einem Antrag wird die NOV in den Folgejahren von Amtes wegen durchgeführt, bis die Quellensteuerpflicht endet. Ein Jahr mit hoher 3a-Einzahlung kann Sie also in Jahre ohne grosse Abzüge mitziehen, in denen die ordentliche Steuer höher ist. Rechnen Sie deshalb nicht nur ein Jahr.
Wie Säule 3a und PK-Einkauf das Ergebnis verändern
Einzahlungen in die Säule 3a (2026: max. CHF 7’258 mit Pensionskasse) und freiwillige PK-Einkäufe senken das steuerbare Einkommen direkt, und zwar zum Grenzsteuersatz. Der Rechner berechnet deshalb einen Break-even-Betrag: die 3a-Einzahlung, ab der die geschätzte ordentliche Steuer unter die Quellensteuer fällt. Ein zweiter grosser Faktor ist die Wohngemeinde. Die Quellensteuertarife rechnen mit einem kantonalen Durchschnitt. In einer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss (z. B. Kilchberg 72 %) ist die ordentliche Steuer oft tiefer, in der Stadt Zürich (119 %) eher höher. Aktuelle Steuerfüsse finden Sie beim Kanton Zürich.
Rechenbeispiel (nur Beispiel)
Beispiel, keine Empfehlung: alleinstehend, CHF 90’000 brutto, Stadt Zürich, ohne Kirchensteuer, Tarif A0N.
- Quellensteuer 2026: 8,24 % × 90’000 ≈ CHF 7’416
- Ordentliche Steuer geschätzt ohne Säule 3a: ≈ CHF 8’780 (NOV ungünstiger)
- mit Säule 3a CHF 7’258: ≈ CHF 7’321 (knapp günstiger)
- mit 3a und zusätzlich CHF 10’000 PK-Einkauf: ≈ CHF 5’429
Modellwerte des Rechners, Stand Oktober 2026. Ihre tatsächliche Veranlagung kann abweichen.
So rechnet der Rechner
Quellensteuer: offizielle Zürcher Tarife 2026 aus der ESTV-Tarifdatei, angewendet auf 1/12 des Jahreslohns. Ordentliche Steuer: grobe Schätzung mit dem Zürcher Einkommenssteuertarif 2026 (ESTV Kantonsblatt ZH), Staatssteuerfuss 95 %, Ihrem Gemeindesteuerfuss und der direkten Bundessteuer 2026 (ESTV Form. 58c). Annahmen: Sozialabzüge 6,4 %, BVG 5 % des Bruttolohns, Verpflegungspauschale, Kirchensteuer gemäss reformiertem Kirchensteuerfuss der Gemeinde 2026. Nicht berücksichtigt sind Vermögen, 13. Monatslohn, unterjährige Steuerpflicht und das Einkommen des Partners. Für eine verbindliche Zahl nutzen Sie den ESTV-Steuerrechner oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Quellensteuer und NOV
Lohnt sich die nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Oft dann, wenn Sie Säule 3a einzahlen, sich in die Pensionskasse einkaufen, hohe Betreuungs- oder Berufskosten haben oder in einer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss wohnen. Ohne solche Abzüge ist die Quellensteuer häufig gleich hoch oder tiefer.
Bis wann muss ich die NOV im Kanton Zürich beantragen?
Bis 31. März des Folgejahres, elektronisch über ZHservices. Die Frist kann nicht erstreckt werden. Bei Wegzug ins Ausland spätestens bis zum Abmeldedatum.
Kann ich die NOV später wieder rückgängig machen?
In der Regel nein. Nach einem Antrag werden Sie bis zum Ende der Quellensteuerpflicht jedes Jahr ordentlich veranlagt.
Was gilt bei einem Bruttolohn ab CHF 120’000?
Dann ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Es gibt keine Wahl.
Können Grenzgänger eine NOV beantragen?
Grundsätzlich nur als Quasi-Ansässige, also wenn mindestens 90 % der weltweiten Einkünfte inklusive Ehegatte in der Schweiz steuerbar sind. Deutsche Grenzgänger mit täglicher Rückkehr zahlen pauschal 4,5 %.
Wie viel Säule 3a brauche ich, damit sich die NOV lohnt?
Das hängt von Lohn, Tarif und Gemeinde ab. Der Rechner zeigt den geschätzten Break-even-Betrag bis maximal CHF 7’258 (2026).
Ist der Rechner eine offizielle Steuerberechnung?
Nein. Die Quellensteuer basiert auf offiziellen Tarifen, die ordentliche Steuer ist eine grobe Schätzung. Es handelt sich nicht um Steuerberatung.
Verwandte Tools und Ratgeber
- Lohnrechner: Sozialabzüge AHV/IV/EO und ALV 2026
- AHV-Rechner für Selbstständige 2026
- Steuern beim Umzug in die Schweiz erklärt
- Jobangebots-Check: Nettolohn und Kosten eines Schweizer Jobangebots vergleichen
- Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (B, C, G)
Offizielle Quellen
- Kanton Zürich – Quellensteuer-Tarife 2026
- Kanton Zürich – Nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen
- Kanton Zürich – Informationsblatt Quellensteuer 2026 (PDF)
- ESTV – Quellensteuertarife (Datei tar26zh)
- ESTV – Tarife direkte Bundessteuer 2026 (Form. 58c)
- ESTV – Kantonsblatt Zürich (Einkommenssteuertarif 2026)
- Kanton Zürich – Gemeindesteuerfüsse / Staatssteuerfuss 95 %
Zuletzt aktualisiert: